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Wenn das eigene Geld nicht reicht...

Demenzpflege im Blick, Stuttgart · 2017 · Heft 3 · S. 11

Dokument
174562
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Demenzpflege im Blick, Stuttgart
Autor:innen
Ausgabe
Heft 3 / 2017
Jahrgang 7
Seiten
11
Erschienen: 2017-03-01 00:00:00
ISSN
1867-6545
DOI

Zusammenfassung

So wie Eltern gegenüber ihren minderjährigen Kindern zu Unterhalt verpflichtet sind, gilt dies irgendwann auch umgekehrt. Kinder sollen für ihre Eltern aufkommen. Zunächst muss jedoch geklärt werden, wer vorrangig zur Leistung verpflichtet ist. In unserem Fall hat Frau Müller Pflegestufe 2 sowie eine eingeschränkte Alltagskompetenz nach § 45a SGB XI a. F. Im Zuge der Reformierung der Pflegeversicherungsgesetze (PSG I- III) wurde diese ohne Neubegutachtung in den Pflegegrad 4 umgewandelt.

Schlagworte

KOSTEN ELTERN PFLEGE PFLEGESTUFE EINRICHTUNG FRAU LEISTUNG HÖHE Demenzpflege im Blick Stuttgart