CareLit Fachartikel
Wenn das eigene Geld nicht reicht...
Demenzpflege im Blick, Stuttgart · 2017 · Heft 3 · S. 11
Dokument
174562
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
So wie Eltern gegenüber ihren minderjährigen Kindern zu Unterhalt verpflichtet sind, gilt dies irgendwann auch umgekehrt. Kinder sollen für ihre Eltern aufkommen. Zunächst muss jedoch geklärt werden, wer vorrangig zur Leistung verpflichtet ist. In unserem Fall hat Frau Müller Pflegestufe 2 sowie eine eingeschränkte Alltagskompetenz nach § 45a SGB XI a. F. Im Zuge der Reformierung der Pflegeversicherungsgesetze (PSG I- III) wurde diese ohne Neubegutachtung in den Pflegegrad 4 umgewandelt.
Schlagworte
KOSTEN
ELTERN
PFLEGE
PFLEGESTUFE
EINRICHTUNG
FRAU
LEISTUNG
HÖHE
Demenzpflege im Blick
Stuttgart