Aktuelle Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) Keine Steuernachteile bei fehlerhaften Rechnungen
Dappner, M.; · Care konkret, Hannover · 2017 · Heft 3 · S. 5
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Viele Rechnungen bergen für den Empfänger enormen Sprengstoff. Schon bei kleinen formalen Fehlern können Betriebsprüfer den sicher geglaubten Vorsteuerabzug streichen. Zwar ist eine Rechnungskorrektur möglich. Doch bislang gewähren Finanzämter den Vorsteuerabzug erst ab dem Zeitpunkt, zu dem eine korrigierte Rechnung vorliegt. Die Folge: Es drohen Nachzahlungen, die sich samt Zinsen schnell auf hohe Beträge summieren. Die aktuelle Rechtsprechung eröffnet Unternehmen die Möglichkeit eines rückwirkenden Vorsteuerabzugs, sagt die Wirtschaftskanzlei WWS aus Mönchengladbach. Betroffene sollten ihre Rechte kennen und…