Gesetzliche Neuregelungen für Integrationsfirmen
Baur, F.; · Behindertenrecht, Stuttgart · 2017 · Heft 3 · S. 36 bis 40
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die rechtlichen Grundlagen für Integrationsfirmen (derzeitige gesetzliche Bezeichnung: »Integrationsprojekte«, § 132 Abs. 1 SGBIX; ab 1.1.2018: »Inklusionsbetriebe«, § 215 Abs. 1 SGBIX i. d. F. des BTHG) finden sich derzeit in den §§ 132 bis 135 SGB IX, in Kraft seit dem 1.7.2001. Die nahezu gleichlautenden Vorgängerregelungen waren in den §§ 53a bis d SchwbG mit Wirkung vom 1.10.2000 verortet. In der Zeit davor (etwa ab den 80er fahren) stützten sich die damaligen Hauptfürsorgestellen auf die Vorschriften der §§ 15, 26, 27 SchwhAV. Nach dem fahresbericht 2015/2016 der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsä…