Die wichtigsten Änderungen
Grotenhermen, F.; Müller-Vahl, K.; · Deutsches Ärzteblatt, Köln · 2017 · Heft 2 · S. 300 bis 302
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ärztinnen und Ärzte jeder Fachrichtung können ab 1. März Cannabisblüten und Extrakte aus Cannabis mittels Betäubungsmittel- (BtM-)Rezept verordnen. Hierfür ist keine besondere Qualifikation erforderlich. Das bisherige Verfahren entfallt damit, dass Patienten bei der Bundesopiumstelle des Bundes-instituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine Ausnahmeerlaubnis nach § 3 Abs. 2 Be-täubungsmittelgesetz (BtMG) zum Erwerb einer standardisierten Cannabisextraktzubereitung oder von Medizinal-Cannabisblüten zur Anwendung im Rahmen einer ärztlich begleiteten Selbsttherapie beantragen müssen.