CareLit Fachartikel

Neues zum Sicherstellungszuschlag Finanzierung notwendiger Vorhaltung

Trefz, U.; · führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen · 2017 · Heft 4 · S. 372 bis 375

Dokument
174694
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen
Autor:innen
Trefz, U.;
Ausgabe
Heft 4 / 2017
Jahrgang 34
Seiten
372 bis 375
Erschienen: 2017-04-01 00:00:00
ISSN
0175-4548
DOI

Zusammenfassung

Bereits das Fallpauschalengesetz vom 23. April 2002 hat in § 5 Abs. 2 Krankenhausentgeltgesetz eine Regelung für die die Abrechnung von Fallpauschalen und Zusatzentgelten ergänzende Finanzierung der Krankenhäuser bei geringem Versorgungsbedarf vorgesehen. Wesentliche Rechtsänderungen zum Sicherstellungszuschlag haben sich mit dem Krankenhausstrukturgesetz und einem nachfolgenden Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses ergeben. Der Beitrag stellt die neue Rechtslage dar und skizziert die für die Vereinbarung von Sicherstellungszuschlägen im neuen Recht maßgeblichen Tatbestandsvoraussetzungen.

Schlagworte

VEREINBARUNG KRANKENHAUS RECHT MEDIZIN CHIRURGIE FINANZIERUNG KRANKENHÄUSER ES BEVÖLKERUNG GYNÄKOLOGIE GEBURTSHILFE PATIENTEN HÖHE führen und wirtschaften im Krankenhaus Melsungen