Neues zum Sicherstellungszuschlag Finanzierung notwendiger Vorhaltung
Trefz, U.; · führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen · 2017 · Heft 4 · S. 372 bis 375
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Bereits das Fallpauschalengesetz vom 23. April 2002 hat in § 5 Abs. 2 Krankenhausentgeltgesetz eine Regelung für die die Abrechnung von Fallpauschalen und Zusatzentgelten ergänzende Finanzierung der Krankenhäuser bei geringem Versorgungsbedarf vorgesehen. Wesentliche Rechtsänderungen zum Sicherstellungszuschlag haben sich mit dem Krankenhausstrukturgesetz und einem nachfolgenden Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses ergeben. Der Beitrag stellt die neue Rechtslage dar und skizziert die für die Vereinbarung von Sicherstellungszuschlägen im neuen Recht maßgeblichen Tatbestandsvoraussetzungen.