CareLit Fachartikel
Urteile und Beschlüsse
Altenheim, Hannover · 2017 · Heft 4 · S. 59
Dokument
174725
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Vor diesem Hintergrund hatte der Leiter einer Pflegeeinrichtung die Bestattung einer verstorbenen Bewohnerin in Auftrag gegeben und im Anschluss die Kostenübernahme beim Sozialamt beantragt. Da die Verstorbene Kinder hatte, lehnte das Amt die Kostenübernahme unter Verweis auf die Kostentragungspflicht der Kinder ab.
Schlagworte
BESTATTUNG
HILFE
KOSTEN
BUNDESGERICHTSHOF
EINRICHTUNG
SOZIALHILFETRÄGER
ZEIT
MENSCHEN
Altenheim
Hannover