CareLit Fachartikel
Bettgitter ohne Genehmigung sind Freiheitsberaubung
Altenheim, Hannover · 2017 · Heft 4 · S. 60 bis 61
Dokument
174726
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die selbstänciige Geschäftsführerin einer Seniorenpension hatte im Rahmen des Betriebs der Einrichtung angeordnet, dass bei sieben Bewohnern über den Zeitraum von zwei Monaten jeweils in der Nacht zwischen 20 Uhr und 6 Uhr Bettgitter hochzustellen seien. Für einzelne Bewohner hatte sie zudem entschieden. dass sie zusätzlich mit einem Bauchgurt zu fixieren seien. Eine richterliche Genehmigung lag für keine der Maßnahmen vor. Die Bewohner waren auch sämtlich willens und in der Lage, sich fortzubewegen.
Schlagworte
EINRICHTUNG
GERICHT
HEIMBEWOHNER
LANGZEITPFLEGE
MITARBEITER
RECHT
Altenheim
Hannover