CareLit Fachartikel

DRK-Schwestern sind Leiharbeiterinnen

Sausen, P.; · Altenheim, Hannover · 2017 · Heft 4 · S. 64 bis 65

Dokument
174728
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Sausen, P.;
Ausgabe
Heft 4 / 2017
Jahrgang 56
Seiten
64 bis 65
Erschienen: 2017-04-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Wenn eine DRK-Schwester von ihrer Schwesternschaft in einervon einem Dritten betriebenen Einrichtung eingesetzt wird, um dort nach dessen Weisung gegen Entgeit zu arbeiten, handelt es sich um Leiharbeit. Der Betriebsrat kann seine Zustimmung zur Einsteiiung verweigern, wenn der Einsatz gegen das Verbot der dauerhaften Arbeitnehmerüberiassung verstößt.

Schlagworte

DRK RECHTSPRECHUNG RICHTLINIE UNTERNEHMEN VERGÜTUNG EINRICHTUNG ARBEITSLEISTUNG ESSEN Altenheim Hannover