CareLit Fachartikel
DRK-Schwestern sind Leiharbeiterinnen
Sausen, P.; · Altenheim, Hannover · 2017 · Heft 4 · S. 64 bis 65
Dokument
174728
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Wenn eine DRK-Schwester von ihrer Schwesternschaft in einervon einem Dritten betriebenen Einrichtung eingesetzt wird, um dort nach dessen Weisung gegen Entgeit zu arbeiten, handelt es sich um Leiharbeit. Der Betriebsrat kann seine Zustimmung zur Einsteiiung verweigern, wenn der Einsatz gegen das Verbot der dauerhaften Arbeitnehmerüberiassung verstößt.
Schlagworte
DRK
RECHTSPRECHUNG
RICHTLINIE
UNTERNEHMEN
VERGÜTUNG
EINRICHTUNG
ARBEITSLEISTUNG
ESSEN
Altenheim
Hannover