CareLit Fachartikel
OLG Thüringen: MDK-Gutachterin ist im Haftungsprozess befangen
Altenheim, Hannover · 2017 · Heft 4 · S. 66 bis 67
Dokument
174729
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Entscheidung lag folgender Sach-verhalt zu Grunde: Am 11.01.2010 wurde die mit der Pflegestufe III pflegebedürftige Bewohnerin einer Pflegeeinrichtung durch eine Mitarbeiterin der Pflegeeinrichtung mithilfe eines Liegelifts gebadet. Nach dem Baden wollte die Mitarbeiterin die Bewohnerin auf dem nassen Liegelift trocknen und anziehen. Obwohl eine zweite Pflegekraft Unterstützung leistete, rutschte die Bewohnerin vom Liegelifter und wurde von der Pflegekraft zunächst auf die Fliesen gelegt, bevor sie anschließend wieder hochgehoben und auf den Liegelifter gesetzt wurde.
Schlagworte
THÜRINGEN
KRANKENKASSE
MDK
OSTEOPOROSE
BEZIEHUNG
GERICHT
ES
INTERESSENKONFLIKT
Altenheim
Hannover