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OLG Thüringen: MDK-Gutachterin ist im Haftungsprozess befangen

Altenheim, Hannover · 2017 · Heft 4 · S. 66 bis 67

Dokument
174729
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Ausgabe
Heft 4 / 2017
Jahrgang 56
Seiten
66 bis 67
Erschienen: 2017-04-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Der Entscheidung lag folgender Sach-verhalt zu Grunde: Am 11.01.2010 wurde die mit der Pflegestufe III pflegebedürftige Bewohnerin einer Pflegeeinrichtung durch eine Mitarbeiterin der Pflegeeinrichtung mithilfe eines Liegelifts gebadet. Nach dem Baden wollte die Mitarbeiterin die Bewohnerin auf dem nassen Liegelift trocknen und anziehen. Obwohl eine zweite Pflegekraft Unterstützung leistete, rutschte die Bewohnerin vom Liegelifter und wurde von der Pflegekraft zunächst auf die Fliesen gelegt, bevor sie anschließend wieder hochgehoben und auf den Liegelifter gesetzt wurde.

Schlagworte

THÜRINGEN KRANKENKASSE MDK OSTEOPOROSE BEZIEHUNG GERICHT ES INTERESSENKONFLIKT Altenheim Hannover