CareLit Fachartikel
Widerruf der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Hebamme nach wiederholtem Verstoß gegen gesetzliche Anzeigeund Auskunftspflichten
Hebammenforum, Karlsruhe · 2017 · Heft 4 · S. 406 bis 407
Dokument
174746
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Lüneburg vom Januar dieses Jahres stellt das Gericht klar, dass wiederholte Ver-stöße einer Hebamme gegen die gesetzlichen Anzeigepflichten (hier: § 7 Abs. 1 NHebG, Niedersächsisches Hebammengesetz), Meldepflichten (hier: § 7 Abs. 2 NHebG) oder Auskunftspflichten (hier: § 8 Abs. 2 NHebG) die Annahme der Unzuverlässigkeit zur Berufsausübung begründen können. Das rechtfertige den Widerruf der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung.
Schlagworte
HEBAMME
GERICHT
BEHÖRDE
ENTSCHEIDUNG
ENTZUG
AUFNAHME
BERUFSAUSÜBUNG
ZULASSUNG
BEURTEILUNG
RECHTSPRECHUNG
AUFMERKSAMKEIT
UNTERLAGEN
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