CareLit Fachartikel
Widerruf der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Hebamme nach wiederholtem Verstoß gegen gesetzliche Anzeigeund Auskunftspflichten
Hebammenforum, Karlsruhe · 2017 · Heft 4 · S. 406 bis 407
Dokument
174746
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Lüneburg vom Januar dieses Jahres stellt das Gericht klar, dass wiederholte Ver-stöße einer Hebamme gegen die gesetzlichen Anzeigepflichten (hier: § 7 Abs. 1 NHebG, Niedersächsisches Hebammengesetz), Meldepflichten (hier: § 7 Abs. 2 NHebG) oder Auskunftspflichten (hier: § 8 Abs. 2 NHebG) die Annahme der Unzuverlässigkeit zur Berufsausübung begründen können. Das rechtfertige den Widerruf der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung.
Schlagworte
HEBAMME
GERICHT
BEHÖRDE
ENTSCHEIDUNG
ENTZUG
AUFNAHME
Berufsausübung
Hebammenforum
Karlsruhe