Anfechtung einer Personalratswahl
Die Personalvertretung, Berlin · 2017 · Heft 4 · S. 148 bis 150
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Wahlvorstand prüfte die Wahlvorschläge in seiner Sitzung am 21.3.2016. Er strich einen Bewerber von der genannten Liste, da dieser Bewerber auch auf einer konkurrierenden Liste vorgeschlagen wurde. Außerdem stellte er fest, dass der Wahlvorschlag nicht den Erfordernissen des § 8 WO-HPVG entsprach, und teilte dies den Listeneinreichern am gleichen Tag schriftlich mit. Der Wahlvorstand rügte insoweit die Einhaltung der Form gern. §8 Abs. 1 WO-FIPVG und den Mangel einer Begründung, warum nicht doppelt so viele weibliche und männliche Bewerber repräsentiert sind, warum die Beamtengruppe nicht repräsentiert und w…