CareLit Fachartikel
Beendigung der Mitgliedschaft im Personalrat aufgrund von Personalgestellung zu privatrechtlich organisiertem Betrieb
Die Personalvertretung, Berlin · 2017 · Heft 4 · S. 158 bis 159
Dokument
174802
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
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nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Gesetzgeber differenziert also nach dem Umfang der Eingliederung in die Beschäftigungsstelle und knüpft damit an ein objektives Kriterium an, welches von den zu einer privatrechtlich organisierten Arbeitgeberin wie der KSG gestellten Beschäftigten der Stammdienststelle nicht erfüllt wird (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 22.9.2015 5 P 12.14 -, PersR 2016, 46/49 Rn. 23 ff.). Eine Gleichbehandlung mit Beschäftigten, die ihre Arbeitsleistung innerhalb der Stammdienstelle erbringen, ist daher durch Art. 3 Abs. 1 GG nicht geboten.
Schlagworte
PERSONALRAT
SERVICE
EINRICHTUNG
ERLASS
PERSONAL
BETRIEB
ARBEITSLEISTUNG
ES
BUCHBESPRECHUNGEN
PERSONEN
SCHREIBEN
Die Personalvertretung
Berlin