Die Reform des Sozialen Entschädigungsrechts im Hinblick auf die Bedarfe gewaltbetroffener Frauen und ihrer Kinder
Leiska-Stephan, N.; · Nachrichtendienst des Deutschen Vereins, Frankfurt · 2017 · Heft 3 · S. 145 bis 150
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Geschädigte einer Gewalttat haben in Deutschland seit 1976 einen sozialen Entschädigungsanspruch nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG). Dies gilt auch für Sexualstraftaten. Der Entschädigungsanspruch sichert die durch Gewalttaten gesundheitlich Geschädigten über die Ansprüche aus der gesetzlichen Kranken-, Unfallund Pflegeversicherung hinaus ab und richtet sich nicht gegen die (u. U. nicht greifbaren) Täter/ innen, sondern gegen die Bundesrepublik Deutschland. Dem liegt die Annahme zugrunde: Auch wenn der Staat das Monopol der Verbrechensbekämpfung innehat, kann er nicht alle Gewalttaten verhindern. Vom Grund…