Die EU-Richtlinie gegen Menschen Handel: Situation und Umsetzung in Deutschland
Küblbeck, E.; · Nachrichtendienst des Deutschen Vereins, Frankfurt · 2017 · Heft 3 · S. 172 bis 176
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Menschenhandel wird generell als eine Straftat verstanden, durch die Personen unter Zwang in tungssituation gebracht oder darin gehalten werden, Menschenhandel kann, wie im Fallbeispiel (siehe Kasten) eindrücklich dargestellt, Ländergrenzen überschreiten; dies ist aber keine Voraussetzung. Personen, einschließlich Kinder, die von Menschenhandel. betroffen sind, werden gezwungen, gegen ihren Willen Tätigkeiten zu verrichten, durch die eine andere Person profitiert. Menschenhandel kommt in verschiedenen Formen vor und kann grundsätzlich überall dort auftreten, wo es möglich ist, eine Person auszubeuten. So werden…