Minusstunden durch Feiertage?
physiopraxis, Stuttgart · 2015 · Heft 5 · S. 59
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Grundsätzlich kann ein Arbeitgeber im Rahmen seines Direktionsrechts bestimmen, an welchen Tagen und zu welchen Zeiten seine Mitarbeiter arbeiten sollen, ln der Regel geschieht dies über den Dienstplan. Fällt planmäßige Arbeitszeit wegen eines gesetzlichen Feiertags aus. muss er seinem Arbeitnehmer das Entgelt zahlen, das er ohne den Arbeitsausfah erhalten hätte. Diese Pflicht ergibt sich aus dem Entgeltfortzahlungsgesetz. Hiervon kann ein Arbeitgeber nicht zu Ungunsten des Arbeitnehmers abweichen. Er muss die Arbeitszeit, die wegen eines Feiertags ausfällt, so behandeln, als sei gearbeitet worden. Minusstunden…