CareLit Fachartikel

Minusstunden durch Feiertage?

physiopraxis, Stuttgart · 2015 · Heft 5 · S. 59

Dokument
175016
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
physiopraxis, Stuttgart
Autor:innen
Ausgabe
Heft 5 / 2015
Jahrgang 13
Seiten
59
Erschienen: 2015-05-01 00:00:00
ISSN
1439-023X.61504
DOI

Zusammenfassung

Grundsätzlich kann ein Arbeitgeber im Rahmen seines Direktionsrechts bestimmen, an welchen Tagen und zu welchen Zeiten seine Mitarbeiter arbeiten sollen, ln der Regel geschieht dies über den Dienstplan. Fällt planmäßige Arbeitszeit wegen eines gesetzlichen Feiertags aus. muss er seinem Arbeitnehmer das Entgelt zahlen, das er ohne den Arbeitsausfah erhalten hätte. Diese Pflicht ergibt sich aus dem Entgeltfortzahlungsgesetz. Hiervon kann ein Arbeitgeber nicht zu Ungunsten des Arbeitnehmers abweichen. Er muss die Arbeitszeit, die wegen eines Feiertags ausfällt, so behandeln, als sei gearbeitet worden. Minusstunden…

Schlagworte

FEIERTAG MITARBEITER ARBEITGEBER URLAUB ZEIT ARBEITNEHMER physiopraxis Stuttgart