CareLit Fachartikel
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physiopraxis, Stuttgart · 2015 · Heft 7 · S. 57 bis 59
Dokument
175034
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Webseiten, Facebook, YouTube in Zeiten von Smartphones und Tablets sind Patientenaufnahmen schnell gemacht, im Internet hochgeladen oder im Unterricht präsentiert. Doch darf ich Fotos oder Videos einfach so nutzen? Antworten gibt der Berliner Rechtsanwalt Olaf Wolters.
Schlagworte
EINWILLIGUNG
INTERNET
RECHT
PATIENT
PATIENTENAKTEN
VEREINBARUNG
UNTERRICHT
PHYSIOTHERAPEUTEN
PATIENTEN
ES
SCHULEN
SCHADENSERSATZ
EINVERSTÄNDNISERKLÄRUNG
DOKUMENTATION
SMARTPHONE
COMPUTER