CareLit Fachartikel
Wer muss bei Terminausfall zahlen?
physiopraxis, Stuttgart · 2015 · Heft 9 · S. 62
Dokument
175045
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
» Kürzlich meinte ein Dozent, dass Therapeuten keine Ausfallrechnung an Patienten stellen dürften. Zwischen Leistungserbringern und gesetzlich Versicherten gelte das Sachleistungsprinzip. Laut Rahmenverträgen sei eine direkte Bezahlung vom Patienten an den Leistungserbringer ausgeschlossen. Eine Ausfallrechnung sei dennoch möglich. Allerdings müsste sie direkt an die Krankenkasse gehen. Stimmt das? «
Schlagworte
KRANKENVERSICHERUNG
PATIENT
KRANKENKASSE
ZEIT
SCHADENSERSATZ
VERTRAG
PATIENTEN
NATUR
HÖHE
physiopraxis
Stuttgart