CareLit Fachartikel

Wer muss bei Terminausfall zahlen?

physiopraxis, Stuttgart · 2015 · Heft 9 · S. 62

Dokument
175045
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
physiopraxis, Stuttgart
Autor:innen
Ausgabe
Heft 9 / 2015
Jahrgang 13
Seiten
62
Erschienen: 2015-09-01 00:00:00
ISSN
1439-023X.61504
DOI

Zusammenfassung

» Kürzlich meinte ein Dozent, dass Therapeuten keine Ausfallrechnung an Patienten stellen dürften. Zwischen Leistungserbringern und gesetzlich Versicherten gelte das Sachleistungsprinzip. Laut Rahmenverträgen sei eine direkte Bezahlung vom Patienten an den Leistungserbringer ausgeschlossen. Eine Ausfallrechnung sei dennoch möglich. Allerdings müsste sie direkt an die Krankenkasse gehen. Stimmt das? «

Schlagworte

KRANKENVERSICHERUNG PATIENT KRANKENKASSE ZEIT SCHADENSERSATZ VERTRAG PATIENTEN NATUR HÖHE physiopraxis Stuttgart