CareLit Fachartikel

Der Arzt entscheidet über Indikation

Gießeimann, K.; Bühring, P.; · Deutsches Ärzteblatt, Köln · 2017 · Heft 4 · S. 568

Dokument
175070
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt, Köln
Autor:innen
Gießeimann, K.; Bühring, P.;
Ausgabe
Heft 4 / 2017
Jahrgang 114
Seiten
568
Erschienen: 2017-04-07 00:00:00
ISSN
0176-3695
DOI

Zusammenfassung

Das Bundes Institut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat mit Inkrafttreten des Gesetzes eine Cannabisagentur eingerichtet. Sie soll Anbau, Ernte, Qualität und Handel sowie die Abgabe an Großhändler und Apotheker oder Hersteller in wird Deutschland kontrollieren. Eine zentrale Aufgabe wird zudem die Begleiterhebung sein, die Erkenntnisse über, die Wirkung von Cannabis als Medizin liefern soll (siehe folgenden Artikel). Eine beratende Funktion übernehme die Cannabis-agentur hingegen nicht, betonte der Leiter der Bundesopiumstelle, Dr. med. Peter Cremer-Schaeffer.

Schlagworte

CANNABIS ERBRECHEN GESETZ HANDEL KOSTEN MEDIZIN PATIENTEN DEUTSCHLAND SPASTIK SKLEROSE Deutsches Ärzteblatt Köln