Der Arzt entscheidet über Indikation
Gießeimann, K.; Bühring, P.; · Deutsches Ärzteblatt, Köln · 2017 · Heft 4 · S. 568
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Bundes Institut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat mit Inkrafttreten des Gesetzes eine Cannabisagentur eingerichtet. Sie soll Anbau, Ernte, Qualität und Handel sowie die Abgabe an Großhändler und Apotheker oder Hersteller in wird Deutschland kontrollieren. Eine zentrale Aufgabe wird zudem die Begleiterhebung sein, die Erkenntnisse über, die Wirkung von Cannabis als Medizin liefern soll (siehe folgenden Artikel). Eine beratende Funktion übernehme die Cannabis-agentur hingegen nicht, betonte der Leiter der Bundesopiumstelle, Dr. med. Peter Cremer-Schaeffer.