Grundlage für die klinische Forschung
Sudhop, T.; Cremer-Schaeffer, P.; · Deutsches Ärzteblatt, Köln · 2017 · Heft 4 · S. 569 bis 572
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Ausgestaltung der nichtinterventionellen Begleiterhebung sowie Art und Umfang der erhobenen Daten werden durch Rechtsverordnung vom 23. März geregelt. Das zu Anfang genannte Gesetz sieht ausdrücklich vor, den Aufwand für Ärzte möglichst gering zu halten und dennoch ausreichend Daten als Entscheidungsgrundlage für den G-BA zu erheben. Aus diesem Grund werden ausschließlich Daten erhoben, die ohnehin bei der Anamneseerhebung oder im Therapieverlauf in der jeweiligen Patientenakte dokumentiert werden. Es werden weder zusätzliche Untersuchungen noch weitere Befragungen der Patienten notwendig