CareLit Fachartikel

Ambulante Hospizgemeinschaft ist keine stationäre Einrichtung

Grotendiek, S.; · Pharma Recht, Frankfurt · 2017 · Heft 4 · S. 237 bis 252

Dokument
175080
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Grotendiek, S.;
Ausgabe
Heft 4 / 2017
Jahrgang 21
Seiten
237 bis 252
Erschienen: 2017-04-01 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Der 1949 geborene, amerikanische Staatsangehörige B. litt ab 2006 an einer atypischen Parkinson-Erkrankung mit kortikobasaler Degeneration. Seit November 2009 bestand für ihn eine umfassende gesetzliche Betreuung. Bis Mai 2010 wohnte er in einer eigenen Wohnung im Stadtgebiet der Beklagten. Nach einem Sturz musste er zunächst stationär in einem Krankenhaus in A.-Stadt behandelt werden; unmittelbar anschließend an den Krankenhausaufenthalt wurde er am 15.06.2010 zunächst vorläufig bis 13.07.2010 in die A. in A.-Stadt

Schlagworte

SOZIALHILFE HILFE EINRICHTUNG BETREUUNG WOHNEN RECHTSPRECHUNG LEISTUNG WOHNUNG HÖHE ZEIT ESSEN VERTRÄGE SCHREIBEN UNTERLAGEN EINKOMMEN LEBEN