CareLit Fachartikel
Ambulante Hospizgemeinschaft ist keine stationäre Einrichtung
Grotendiek, S.; · Pharma Recht, Frankfurt · 2017 · Heft 4 · S. 237 bis 252
Dokument
175080
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der 1949 geborene, amerikanische Staatsangehörige B. litt ab 2006 an einer atypischen Parkinson-Erkrankung mit kortikobasaler Degeneration. Seit November 2009 bestand für ihn eine umfassende gesetzliche Betreuung. Bis Mai 2010 wohnte er in einer eigenen Wohnung im Stadtgebiet der Beklagten. Nach einem Sturz musste er zunächst stationär in einem Krankenhaus in A.-Stadt behandelt werden; unmittelbar anschließend an den Krankenhausaufenthalt wurde er am 15.06.2010 zunächst vorläufig bis 13.07.2010 in die A. in A.-Stadt
Schlagworte
SOZIALHILFE
HILFE
EINRICHTUNG
BETREUUNG
WOHNEN
RECHTSPRECHUNG
LEISTUNG
WOHNUNG
HÖHE
ZEIT
ESSEN
VERTRÄGE
SCHREIBEN
UNTERLAGEN
EINKOMMEN
LEBEN