PrüfvV (2014) im Lichte der Rechtsprechung
Das Krankenhaus, Berlin · 2017 · Heft 4 · S. 311 bis 315
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Prüfverfahrensvereinbarung (PrüfvV) ist aufgrund der Ermächtigung des § 17c Absatz 2 Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) mit Wirkung zum 1. September 2014 in Kraft getreten. Von allen Beteiligten wurden erhebliche Erwartungen an den neuen Umgang zwischen Krankenhäusern, Krankenkassen und dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) sowie dem Sozialmedizinischen Dienst der Deutschen Rentenversicherung (SMD) gestellt. Als Ziel (dazu § 1 PrüfvV) hatte man sich sogar ein „effizientes, konsensorientiertes Verfahren“ gesetzt. Die Rechtsprechung hat es bereits geschafft, den von den Parteien angestrebten…