Organisatorische Eingliederung in eine umsatzsteuerliche Organschaft ohne personelle Verflechtung der Leitungsgremien
Das Krankenhaus, Berlin · 2017 · Heft 4 · S. 318 bis 319
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im Krankenhaussektor ist es weit verbreitet, die für die Krankenhausträger erforderlichen Dienstleistungen (unter anderem sind hier Reinigungsleistungen und die Speisenversorgung zu nennen) durch haftungsbeschränkte Tochtergesellschaften (im Folgenden auch als „Service-GmbHs“ bezeichnet) erbringen zu lassen. Fläufig ist an derartigen Service-GmbHs ein externer Dienstleister als Minderheitsgesellschafter beteiligt. Aufgrund der Umsatzsteuerbefreiung von Krankenhausleistungen (§ 4 Nr. 14 Buchstabe b UStG) besteht auf die hierfür in Anspruch genommenen Eingangsleistungen kein Vorsteuerabzug. Die Umsatzsteuer auf di…