Rechtliche Aspekte rund um den Praxismietvertrag
Ergotherapie & Rehabilitation, Idstein · 2017 · Heft 4 · S. 36 bis 38
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Viele Ergotherapeuten betreiben ihre Praxis in angemieteten Räumen. Häufig wird dafür ein Standardmietvertrag verwendet oder meist schlimmer der vom Vermieter vorgelegte Mietvertrag akzeptiert. Dabei sollte sich jeder darüber im Klaren sein, dass der Abschluss eines Mietvertrags erhebliche wirtschaftliche Konsequenzen hat, da er meist über eine relativ lange Zeit abgeschlossen wird. So führt bereits ein Mietvertrag über fünf Jahre bei einer monatlichen Miete von 500 Euro zu einer Gesamtzahllast von 30.000 Euro, ohne Berücksichtigung von diversen Zusatzkosten. Solch eine Investition soUte gut überlegt und vor all…