CareLit Fachartikel
Ist therapeutischer Rat zu Medikamenten strafbar?
physiopraxis, Stuttgart · 2014 · Heft 2 · S. 54
Dokument
175209
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Rät der Therapeut entgegen der ärztlichen Meinung zu einem nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel, kann er aufgrund fahrlässiger Körperverletzung oder fahrlässiger Tötung strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Hierzu müsste der Therapeut allerdings erkennen, dass das Medikament im Zusammenhang mit der konkreten Erkrankung des Patienten und den sonstigen Umständen zu Schäden führen kann. Darüber hinaus kommt es darauf an, in welchem Maß der Patient dem Therapeuten vertraut und ob dies für den Therapeuten erkennbar ist.
Schlagworte
ARZNEIMITTEL
PATIENT
HEILPRAKTIKER
KÖRPERVERLETZUNG
PATIENTEN
VERTRAUEN
physiopraxis
Stuttgart