CareLit Fachartikel

Ist therapeutischer Rat zu Medikamenten strafbar?

physiopraxis, Stuttgart · 2014 · Heft 2 · S. 54

Dokument
175209
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
physiopraxis, Stuttgart
Autor:innen
Ausgabe
Heft 2 / 2014
Jahrgang 12
Seiten
54
Erschienen: 2014-02-01 00:00:00
ISSN
1439-023X.61504
DOI

Zusammenfassung

Rät der Therapeut entgegen der ärztlichen Meinung zu einem nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel, kann er aufgrund fahrlässiger Körperverletzung oder fahrlässiger Tötung strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Hierzu müsste der Therapeut allerdings erkennen, dass das Medikament im Zusammenhang mit der konkreten Erkrankung des Patienten und den sonstigen Umständen zu Schäden führen kann. Darüber hinaus kommt es darauf an, in welchem Maß der Patient dem Therapeuten vertraut und ob dies für den Therapeuten erkennbar ist.

Schlagworte

ARZNEIMITTEL PATIENT HEILPRAKTIKER KÖRPERVERLETZUNG PATIENTEN VERTRAUEN physiopraxis Stuttgart