CareLit Fachartikel

Wie ist der Urlaub bei Teilzeit geregelt?

Bossow, K.; · physiopraxis, Stuttgart · 2014 · Heft 4 · S. 51

Dokument
175219
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
physiopraxis, Stuttgart
Autor:innen
Bossow, K.;
Ausgabe
Heft 4 / 2014
Jahrgang 12
Seiten
51
Erschienen: 2014-04-01 00:00:00
ISSN
1439-023X.61504
DOI

Zusammenfassung

Nach dem Bundesurlaubsgesetz steht jedem Arbeitnehmer ein Mindesturlaubsanspruch von 24 Werktagen bzw. vier Urlaubswochen zu. Werktage sind alle Tage, die nicht Sonntage oder gesetzliche Feiertage (im jeweiligen Bundesland) sind. Für die Berechnung des Urlaubsanspruchs geht man also von sechs Werktagen je Woche aus. Doch wie in Ihrem Fall wird nicht immer in einer Sechs-Tage-Woche gearbeitet.

Schlagworte

URLAUB VERTRAG VEREINBARUNG ARBEITGEBER ARBEITNEHMER ARBEITSVERTRAG BERLIN physiopraxis Stuttgart