CareLit Fachartikel
Wie ist der Urlaub bei Teilzeit geregelt?
Bossow, K.; · physiopraxis, Stuttgart · 2014 · Heft 4 · S. 51
Dokument
175219
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Nach dem Bundesurlaubsgesetz steht jedem Arbeitnehmer ein Mindesturlaubsanspruch von 24 Werktagen bzw. vier Urlaubswochen zu. Werktage sind alle Tage, die nicht Sonntage oder gesetzliche Feiertage (im jeweiligen Bundesland) sind. Für die Berechnung des Urlaubsanspruchs geht man also von sechs Werktagen je Woche aus. Doch wie in Ihrem Fall wird nicht immer in einer Sechs-Tage-Woche gearbeitet.
Schlagworte
URLAUB
VERTRAG
VEREINBARUNG
ARBEITGEBER
ARBEITNEHMER
ARBEITSVERTRAG
BERLIN
physiopraxis
Stuttgart