CareLit Fachartikel

Herr über den Heilmittelkatalog

physiopraxis, Stuttgart · 2014 · Heft 6 · S. 8 bis 10

Dokument
175232
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
physiopraxis, Stuttgart
Autor:innen
Ausgabe
Heft 6 / 2014
Jahrgang 12
Seiten
8 bis 10
Erschienen: 2014-06-01 00:00:00
ISSN
1439-023X.61504
DOI

Zusammenfassung

GEMEINSAMER BUNDESAUSSCHUSS Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist der Hüter des Heilmitteikatalogs. Er allein entscheidet, welche medizinischen Leistungen die Krankenkassen zu finanzieren haben. Für die Art, wie der G-BA zu diesen Beschlüssen kommt, geriet er in letzter Zeit in die Kritik: Die Entscheidungen laufen zu intransparent ab. Ein neues Urteil will für mehr Transparenz sorgen. Zudem sind noch in diesem Jahr Änderungen der Heilmittelrichtlinie angekündigt.

Schlagworte

ÖFFENTLICH URTEIL ZEIT ZUSAMMENARBEIT ORGANISATION RECHTSPRECHUNG BEWEGUNGSTHERAPIE PERSONEN KRANKENHÄUSER ZAHNÄRZTE NAMEN UNTERLAGEN PATIENTEN BUNDESREGIERUNG PHYSIOTHERAPEUTEN TEE