CareLit Fachartikel
Herr über den Heilmittelkatalog
physiopraxis, Stuttgart · 2014 · Heft 6 · S. 8 bis 10
Dokument
175232
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
GEMEINSAMER BUNDESAUSSCHUSS Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist der Hüter des Heilmitteikatalogs. Er allein entscheidet, welche medizinischen Leistungen die Krankenkassen zu finanzieren haben. Für die Art, wie der G-BA zu diesen Beschlüssen kommt, geriet er in letzter Zeit in die Kritik: Die Entscheidungen laufen zu intransparent ab. Ein neues Urteil will für mehr Transparenz sorgen. Zudem sind noch in diesem Jahr Änderungen der Heilmittelrichtlinie angekündigt.
Schlagworte
ÖFFENTLICH
URTEIL
ZEIT
ZUSAMMENARBEIT
ORGANISATION
RECHTSPRECHUNG
BEWEGUNGSTHERAPIE
PERSONEN
KRANKENHÄUSER
ZAHNÄRZTE
NAMEN
UNTERLAGEN
PATIENTEN
BUNDESREGIERUNG
PHYSIOTHERAPEUTEN
TEE