CareLit Fachartikel
Wie sicher ist freie Mitarbeit?
Croteloh, P.; · physiopraxis, Stuttgart · 2014 · Heft 6 · S. 59
Dokument
175245
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ausschlaggebend für die Einordnung als freier Mitarbeiter ist nicht die vertragliche Lage, sondern die Tätigkeit und deren Organisation. Als Faustregel gilt: Im sozialversicherungsrechtlichen Sinne kann jemand nur dann selbstständig tätig sein, wenn er weisungsfrei und ungebunden über Ort, Zeit sowie Art und Weise der Aufgabenerledigung bestimmen kann. Im Gegensatz dazu betrachtet man denjenigen als angestellt, der weisungsgebunden in die Organisationsabläufe des Auftragsgebers eingegliedert ist.
Schlagworte
MITARBEITER
ZEIT
RECHTSPRECHUNG
RISIKO
SPIELEN
TÄTIGKEIT
Ausschlaggebend
Einordnung
Freier
Vertragliche
Sondern
Deren
Organisation
Faustregel
Sozialversicherungsrechtlichen
Sinne