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Befristeter Vertrag und schwanger was ändert sich?

Bossow, K.; · physiopraxis, Stuttgart · 2014 · Heft 7 · S. 57

Dokument
175256
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
physiopraxis, Stuttgart
Autor:innen
Bossow, K.;
Ausgabe
Heft 7 / 2014
Jahrgang 12
Seiten
57
Erschienen: 2014-07-01 00:00:00
ISSN
1439-023X.61504
DOI

Zusammenfassung

Ein befristeter Arbeitsvertrag unterscheidet sich hinsichtlich der Rechte und Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmerin während der Schwangerschaft und Elternzeit nicht von einem unbefristeten Vertrag, ln beiden Fällen gelten ein Beschäftigungsverbot nach dem Mutterschutzgesetz und die Möglichkeit auf Elternzeit. Da das Ende des Arbeitsverhältnisses beim befristeten Arbeitsvertrag bereits feststeht, kann es auch während der Schwangerschaft bzw. Elternzeit enden. Eine Kündigung, zu der die nach dem Mutterschutzgesetz zuständige Stelle ihre Zustimmung erteilen müsste, ist nicht erforderlich.

Schlagworte

ARBEITGEBER SCHWANGERSCHAFT ARBEITSVERTRAG BEHÖRDE VERTRAG MUTTERSCHUTZGESETZ ARBEITSVERHÄLTNIS ES FAMILIE FRAUEN physiopraxis Stuttgart