Befristeter Vertrag und schwanger was ändert sich?
Bossow, K.; · physiopraxis, Stuttgart · 2014 · Heft 7 · S. 57
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ein befristeter Arbeitsvertrag unterscheidet sich hinsichtlich der Rechte und Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmerin während der Schwangerschaft und Elternzeit nicht von einem unbefristeten Vertrag, ln beiden Fällen gelten ein Beschäftigungsverbot nach dem Mutterschutzgesetz und die Möglichkeit auf Elternzeit. Da das Ende des Arbeitsverhältnisses beim befristeten Arbeitsvertrag bereits feststeht, kann es auch während der Schwangerschaft bzw. Elternzeit enden. Eine Kündigung, zu der die nach dem Mutterschutzgesetz zuständige Stelle ihre Zustimmung erteilen müsste, ist nicht erforderlich.