CareLit Fachartikel
Darf ich als Heilpraktikerin Therapierezepte ausstellen?
Ehrchen, S.; · physiopraxis, Stuttgart · 2014 · Heft 9 · S. 59
Dokument
175271
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Es gibt zahlreiche Therapiepraxen, die Heilpraktiker beschäftigen bzw. mit ihnen Zusammenarbeiten. Jeder Heilpraktiker ist berechtigt, Heilmittel zu verordnen. Dies gilt beschränkt auf den Bereich der Physiotherapie auch für den sektoralen Heilpraktiker, also den Physio-Heilpraktiker. Für Ergotherapeuten gibt es keinen sektoralen Heilpraktiker. Allerdings können „vollständige“ Heilpraktiker selbstverständlich auch Verordnungen für Ergotherapie ausstellen.
Schlagworte
HEILPRAKTIKER
LEISTUNG
LEISTUNGSABRECHNUNG
PHYSIOTHERAPIE
THERAPIE
VORSCHRIFTEN
ERGOTHERAPEUTEN
ES
physiopraxis
Stuttgart