CareLit Fachartikel

Darf ich als Heilpraktikerin Therapierezepte ausstellen?

Ehrchen, S.; · physiopraxis, Stuttgart · 2014 · Heft 9 · S. 59

Dokument
175271
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
physiopraxis, Stuttgart
Autor:innen
Ehrchen, S.;
Ausgabe
Heft 9 / 2014
Jahrgang 12
Seiten
59
Erschienen: 2014-09-01 00:00:00
ISSN
1439-023X.61504
DOI

Zusammenfassung

Es gibt zahlreiche Therapiepraxen, die Heilpraktiker beschäftigen bzw. mit ihnen Zusammenarbeiten. Jeder Heilpraktiker ist berechtigt, Heilmittel zu verordnen. Dies gilt beschränkt auf den Bereich der Physiotherapie auch für den sektoralen Heilpraktiker, also den Physio-Heilpraktiker. Für Ergotherapeuten gibt es keinen sektoralen Heilpraktiker. Allerdings können „vollständige“ Heilpraktiker selbstverständlich auch Verordnungen für Ergotherapie ausstellen.

Schlagworte

HEILPRAKTIKER LEISTUNG LEISTUNGSABRECHNUNG PHYSIOTHERAPIE THERAPIE VORSCHRIFTEN ERGOTHERAPEUTEN ES physiopraxis Stuttgart