CareLit Fachartikel
Klinik-Wahlrecht in der Rehabilitation - Wunsch und Wirklichkeit
Lutsch, M.; · KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach · 2017 · Heft 4 · S. 68 bis 70
Dokument
175312
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Schwierigkeit bei der Durchsetzung des Klinik-Wahlrechts in der Reha liegt in der Gesamtbetrachtung wohl darin begründet, dass Rehabilitationsmaßnahmen eine Sachleistung sind, die zuerst beim Kostenträger beantragt und von diesem bewilligt werden müssen. Dort wird dann eine Zuweisungssteuerung nach verschiedenen Kriterien auch dem Preis vorgenommen. In welchem Umfang Patientenwünsche für eine bestimmte Klinik Berücksichtigung finden, bleibt häufig unklar.
Schlagworte
KRANKENHAUS
REHABILITATION
PATIENT
PFLEGESATZ
REHABILITATIONSEINRICHTUNG
STADTKRANKENHAUS
Schwierigkeit
Durchsetzung
Klinik-Wahlrechts
Liegt
Gesamtbetrachtung
Darin
Begründet
Rehabilitationsmaßnahmen
Sachleistung
Zuerst