Die Übergangsrechte der sozialen Pflegeversicherung nach dem PSG II und PSG IIP
Richter, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2017 · Heft 3 · S. 139 bis 144
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Alle Pflegebedürftigen wurden zum 01.00.2017 auto-matisch in einen Pflegegrad übergeleitet. Um dem Grundsatz, dass die bisherigen Leistungsbezieher durch die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs nicht schlechter als bisher gestellt werden sollen, Geltung zu verschaffen, erfolgte die Überleitung grundsätzlich in einen Pflegegrad, mit dem entweder gleich hohe oder höhere Leistungen für jeden Bezieher von Leistungen der sozialen Pflegeversicherung als bisher verbunden sind. Zum anderen sollten durch die automatische Umstellung auf die neuen Pflegegrade umfangreiche Neubegutachtungen vermieden werden, u…