CareLit Fachartikel
Zur Teilnahme an einem Personalgesprächwährend der ArbeitsunfähigkeitEntfernung der Abmahnung aus der Personalakte
Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2017 · Heft 3 · S. 145 bis 152
Dokument
175360
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Während der Dauer einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nur dann anweisen, zu einem Personalgespräch in den Betrieb zu kommen, wenn hierfür ein dringender betrieblicher Anlass besteht, der einen Aufschub der Weisung auf einen Zeitpunkt nach Beendigung der Arbeitsunfähigkeit nicht gestattet, und die persönliche Anwesenheit des Arbeitnehmers im Betrieb dringend erforderlich ist und ihm zugemutet werden kann.
Schlagworte
ARBEITSUNFÄHIGKEIT
ARBEITNEHMER
ARBEITGEBER
ABMAHNUNG
GESPRÄCH
BETRIEB
AUFSCHUB
BERLIN
ZEIT
SCHREIBEN
KRANKENHÄUSER
WAHRNEHMUNG
ES
KRANKHEIT
RECHTSPRECHUNG
ARBEITSPLATZ