CareLit Fachartikel

Zur Teilnahme an einem Personalgesprächwährend der ArbeitsunfähigkeitEntfernung der Abmahnung aus der Personalakte

Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2017 · Heft 3 · S. 145 bis 152

Dokument
175360
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Roßbruch, R.;
Ausgabe
Heft 3 / 2017
Jahrgang 21
Seiten
145 bis 152
Erschienen: 2017-03-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Während der Dauer einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nur dann anweisen, zu einem Personalgespräch in den Betrieb zu kommen, wenn hierfür ein dringender betrieblicher Anlass besteht, der einen Aufschub der Weisung auf einen Zeitpunkt nach Beendigung der Arbeitsunfähigkeit nicht gestattet, und die persönliche Anwesenheit des Arbeitnehmers im Betrieb dringend erforderlich ist und ihm zugemutet werden kann.

Schlagworte

ARBEITSUNFÄHIGKEIT ARBEITNEHMER ARBEITGEBER ABMAHNUNG GESPRÄCH BETRIEB AUFSCHUB BERLIN ZEIT SCHREIBEN KRANKENHÄUSER WAHRNEHMUNG ES KRANKHEIT RECHTSPRECHUNG ARBEITSPLATZ