Krankenhausvergütung und qualitätssichernde Mindestanforderungen des G-BA (hier: kein Leitungslehrgang der Stationsleitung der Intensivstation)
Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2017 · Heft 3 · S. 165 bis 174
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Klägerin ist Trägerin eines zugelassenen Krankenhauses. Sie behandelte den bei der beklagten Krankenkasse versicherten B. wegen eines Bauchaortenaneurysmas und rechnete hierfür 9.120,40 € ab. Die Beklagte beglich die Rechnung, verrechnete späfer aber den Rechnungsbetrag mit Ansprüchen der Klägerin aus anderen Behandlungsfällen und zahlte wegen der Behandlung des Versicherten lediglich 2.245,39 €, weil die Klägerin die Voraussetzungen der Qualitätssicherungs-Richtlinie zum Bauchaortenaneurysma (QBAA- RL) nicht vollumfänglich erfülle, da die Stationsleitung der Intensivstation keinen abgeschlossenen Leitungsle…