CareLit Fachartikel
Keine Sozialversicherungspflicht einer ausschließlich als Nachtwache tätigen Altenpflegerin
Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2017 · Heft 3 · S. 174 bis 181
Dokument
175364
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Eine Altenpflegerin, die in einer stationären Pflegeeinrichtung ausschließlich als Nachtwache tätig ist, unterliegt in dieser Tätigkeit nicht der Sozialversicherungspflicht, wenn Zeit, Dauer und Ort der Tätigkeit vorab bestimmt werden, Einzelweisungen nicht notwendig waren und auch nicht erfolgt sind und keine Tätigkeiten geschuldet waren, die über eine reine Nachtwache hinausgingen (nur Nachtwache, nicht Nachtschicht).
Schlagworte
TÄTIGKEIT
UNTERNEHMEN
BETRIEB
SOZIALVERSICHERUNG
RECHTSPRECHUNG
RISIKO
Nachtwache
Waren
Keine
Sozialversicherungspflicht
Ausschließlich
Altenpflegerin
Stationären
Pflegeeinrichtung
Tätig
Unterliegt