CareLit Fachartikel

Keine Sozialversicherungspflicht einer ausschließlich als Nachtwache tätigen Altenpflegerin

Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2017 · Heft 3 · S. 174 bis 181

Dokument
175364
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Roßbruch, R.;
Ausgabe
Heft 3 / 2017
Jahrgang 21
Seiten
174 bis 181
Erschienen: 2017-03-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Eine Altenpflegerin, die in einer stationären Pflegeeinrichtung ausschließlich als Nachtwache tätig ist, unterliegt in dieser Tätigkeit nicht der Sozialversicherungspflicht, wenn Zeit, Dauer und Ort der Tätigkeit vorab bestimmt werden, Einzelweisungen nicht notwendig waren und auch nicht erfolgt sind und keine Tätigkeiten geschuldet waren, die über eine reine Nachtwache hinausgingen (nur Nachtwache, nicht Nachtschicht).

Schlagworte

TÄTIGKEIT UNTERNEHMEN BETRIEB SOZIALVERSICHERUNG RECHTSPRECHUNG RISIKO ZEIT ALTENHILFE VERTRÄGE ARBEITSLEISTUNG HÖHE TELEFON COMPUTER KLEIDUNG KRANKENPFLEGEPERSONEN ALTENPFLEGE