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Nach dem Gesetz ist vor dem Gesetz

Marckmann, G.; Spickhoff, A.; Jox, R. J.; · Deutsches Ärzteblatt, Köln · 2017 · Heft 3 · S. 441 bis 443

Dokument
175373
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt, Köln
Autor:innen
Marckmann, G.; Spickhoff, A.; Jox, R. J.;
Ausgabe
Heft 3 / 2017
Jahrgang 114
Seiten
441 bis 443
Erschienen: 2017-03-17 00:00:00
ISSN
0176-3695
DOI

Zusammenfassung

Uber die medizinische Forschung an nicht einwilligungsfahigen Erwachsenen wurde in Deutschland in den letzten Monaten viel diskutiert. Anlass dafür war die Umsetzung der EU-Verordnung über klinische Prüfungen (Nr. 536/2014) in nationales Recht. Nach kontroversen Debatten beschloss der Deutsche Bundestag am 11. November 2016 ein Gesetz, das Arzneimittelforschung an nicht einwilligungsfahigen Erwachsenen auch dann erlaubt, wenn sie für den Betroffenen selbst Jeeinen Nutzen erwarten lässt, sondern lediglich für künftige Patienten mit derselben Krankheit (ausschließlich gruppennützige Forschung) (1). Zusätzlich zu d…

Schlagworte

FORSCHUNG EINWILLIGUNG KRANKHEITSVERLAUF STUDIE PATIENTENVERFÜGUNG RECHT DEUTSCHLAND PATIENTEN KRANKHEIT ZIELE MENSCHEN LEBEN TOD LEBENSQUALITÄT INTENSIVSTATIONEN ROLLE