Nach dem Gesetz ist vor dem Gesetz
Marckmann, G.; Spickhoff, A.; Jox, R. J.; · Deutsches Ärzteblatt, Köln · 2017 · Heft 3 · S. 441 bis 443
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Uber die medizinische Forschung an nicht einwilligungsfahigen Erwachsenen wurde in Deutschland in den letzten Monaten viel diskutiert. Anlass dafür war die Umsetzung der EU-Verordnung über klinische Prüfungen (Nr. 536/2014) in nationales Recht. Nach kontroversen Debatten beschloss der Deutsche Bundestag am 11. November 2016 ein Gesetz, das Arzneimittelforschung an nicht einwilligungsfahigen Erwachsenen auch dann erlaubt, wenn sie für den Betroffenen selbst Jeeinen Nutzen erwarten lässt, sondern lediglich für künftige Patienten mit derselben Krankheit (ausschließlich gruppennützige Forschung) (1). Zusätzlich zu d…