Niedergelassener Arzt im Krankenhaus: Auslegung der §§ 299a und 299 b StGB
Unterholzner, M.; Altendorfer, R.; · Pflege- & Krankenhausrecht, Melsungen · 2017 · Heft 1 · S. 18 bis 22
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Einbindung von Kooperationsärzten kann vor allem für Einrichtungen in strukturschwachen Regionen notwendig und auch vernünftig sein, um eine adäquate medizinische Versorgung der Bürger im Einzugsbereich sicherzustellen. Soweit dabei niedergelassene Ärzte mithelfen, kommt es beinahe zwangsläufig zu Synergien, da der Arzt Patienten zur Weiterbehandlung in der Regel in „sein Krankenhaus leitet. Findet in diesem Zusammenhang ein Leistungsaustausch statt, kann die Situation rechtlich prekär werden. §31 Abs. 1 (Muster-)Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte (MBO-Ä) verbietet seit vielen J…