Problem teilweise gelöst
Tybussek, K.; · Care konkret, Hannover · 2017 · Heft 3 · S. 6
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Bei der Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade zu Jahresbeginn erfolgte die Ermittlung neuer Vergütungssätze auf Basis der tatsächlichen Bewohnerstruktur des 1, Halbjahres 2016 sowie der pauschalen Zuweisung eines Pflegegrades mittels eines einfachen beziehungsweise doppelten Stufensprungs. Die Grundlage waren zumeist offizielle Informationsschreiben der Pflegekassen mit Angaben zum Vorliegen einer eingeschränkten Alltagskompetenz, welche aus-schlaggebend für die Frage war, ob beispielsweise ein Bewohner der alten Pflegestufe 1 nur „einfach in den neuen Pflegegrad 2 oder „doppelt in den Grad 3 „springt.