Strafbarkeit nach § 299a StGB bei Empfehlung oder Verordnung von ergänzenden bilanzierten Diäten oderNahrungsergänzungsmitteln für Patienten gegen Zahlung von Provision des Lebens…
Stebner, F.A.; · Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2017 · Heft 4 · S. 42 bis 43
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Für den zu prüfenden Sachverhalt sind bekanntgewor-dene beteiligte Berufsgruppen Ärzte, Zahnärzte, Heilpraktiker und Physiotherapeuten. Manche Therapeuten erkennen, dass NEM und Diätetika bei bestimmten Firkrankungen und Behandlungen sinnvoll in eine Therapie eingefügt werden können und nicht immer Arzneimittel das Mittel der Wahl sind. Innerhalb der Besonderen Therapierichtungen hat sich deshalb längst die orthomolekulare Medizin begründet und etabliert. Allein NFiM gehören mit einem Umsatz von jährlich mehr als 1, 3 Milliarden EUR in Deutschland zu den am häufigsten gekauften Produkten in Apotheken, Drogerieun…