„Die Beweislast liegt bei der Bewerberin”
Mössinger, C.; · Österreichische Hebammenzeitung, , Wien · 2017 · Heft 4 · S. 53 bis 55
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Hebammencouncil in Neuseeland versteht seine Aufgabe als Schutz der Öffentlichkeit. Deshalb gibt dieses Organ, teilweise vergleichbar mit einer Hebammenkammer oder dem Hebammengremium, strenge Richtlinien und Kontrollmechanismen vor. Diese sollen sicherstellen, dass alle in Neuseeland praktizierenden Hebammen fit und kompetent sind. Die Standards stellt der Council im Code of Professional Midwifery Conduct dar. Zusätzlich zum Midwifery Council als Kontrollorgan gibt es den Berufsverband Midwifery College (NZCOM). Er bietet Fortbildungen und die berufliche Haftpflichtversicherung an und steht der Berufsgruppe…