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„Die Beweislast liegt bei der Bewerberin”

Mössinger, C.; · Österreichische Hebammenzeitung, , Wien · 2017 · Heft 4 · S. 53 bis 55

Dokument
175440
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Österreichische Hebammenzeitung, , Wien
Autor:innen
Mössinger, C.;
Ausgabe
Heft 4 / 2017
Jahrgang 23
Seiten
53 bis 55
Erschienen: 2017-04-01 00:00:00
ISSN
keine ISSN
DOI

Zusammenfassung

Der Hebammencouncil in Neuseeland versteht seine Aufgabe als Schutz der Öffentlichkeit. Deshalb gibt dieses Organ, teilweise vergleichbar mit einer Hebammenkammer oder dem Hebammengremium, strenge Richtlinien und Kontrollmechanismen vor. Diese sollen sicherstellen, dass alle in Neuseeland praktizierenden Hebammen fit und kompetent sind. Die Standards stellt der Council im Code of Professional Midwifery Conduct dar. Zusätzlich zum Midwifery Council als Kontrollorgan gibt es den Berufsverband Midwifery College (NZCOM). Er bietet Fortbildungen und die berufliche Haftpflichtversicherung an und steht der Berufsgruppe…

Schlagworte

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