CareLit Fachartikel
Bettgitter vor Gericht
Kirsch, S.; · Altenpflege, Hannover · 2017 · Heft 4 · S. 21 bis 24
Dokument
175449
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Gesetz hat aber kein Negativattest vorgesehen, keinen „Persilschein“. Es ist nicht von vornherein vorgesehen, dass der Richter für jedes Bettgitter an* reist, um dann für die Akten der Einrichtung einen Beschluss zu fertigen, dass das Bettgitter genehmigt bzw. genehmigungsfrei ist. Das bedeutet: Die Eachleute der Pflege müssen in eigener Verantwortung eine gewissenhafte Vorprüfung vornehmen, ob in dem konkreten Fall eine freiheitsentziehende Wirkung stattfindet und bezweckt ist
Schlagworte
GERICHT
ALTENPFLEGE
BUNDESGERICHTSHOF
EINRICHTUNG
ENTSCHEIDUNG
STURZ
BRUST
CHARAKTER
FREIHEIT
ZEIT
RISIKO
THROMBOSE
EMBOLIE
ES
ROLLE
SCHREIBEN