CareLit Fachartikel

Bettgitter vor Gericht

Kirsch, S.; · Altenpflege, Hannover · 2017 · Heft 4 · S. 21 bis 24

Dokument
175449
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenpflege, Hannover
Autor:innen
Kirsch, S.;
Ausgabe
Heft 4 / 2017
Jahrgang 41
Seiten
21 bis 24
Erschienen: 2017-04-01 00:00:00
ISSN
0341-0455
DOI

Zusammenfassung

Das Gesetz hat aber kein Negativattest vorgesehen, keinen „Persilschein“. Es ist nicht von vornherein vorgesehen, dass der Richter für jedes Bettgitter an* reist, um dann für die Akten der Einrichtung einen Beschluss zu fertigen, dass das Bettgitter genehmigt bzw. genehmigungsfrei ist. Das bedeutet: Die Eachleute der Pflege müssen in eigener Verantwortung eine gewissenhafte Vorprüfung vornehmen, ob in dem konkreten Fall eine freiheitsentziehende Wirkung stattfindet und bezweckt ist

Schlagworte

GERICHT ALTENPFLEGE BUNDESGERICHTSHOF EINRICHTUNG ENTSCHEIDUNG STURZ BRUST CHARAKTER FREIHEIT ZEIT RISIKO THROMBOSE EMBOLIE ES ROLLE SCHREIBEN