CareLit Fachartikel
Sorgsam abwägen
Zimmermann, A.; · Altenpflege, Hannover · 2017 · Heft 4 · S. 12 bis 15
Dokument
175458
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Mit dem Einzug in eine Pflegeeinrichtung werden bestimmte Fürsorgeund Obhutspflichten begründet. Diese kommen immer dann zum Tragen, wenn ein Bewohner wegen einer Erkrankung oder einer körperlichen oder geistigen Einschränkung Gefahren nicht mehr erkennen oder angemessen auf sie reagieren kann. Dabei sind immer nur solche Sicherungsmaßnahmen vorzunehmen, die tatsächlich erforderlich sind, um den Bewohner vor konkreten Gefahren zu schützen.
Schlagworte
WASSER
DEMENZ
GERICHT
MITARBEITER
HEIMTRÄGER
RISIKO
Immer
Bewohner
Gefahren
Einzug
Pflegeeinrichtung
Bestimmte
Obhutspflichten
Begründet
Kommen
Tragen