Türöffner zur Freiheit
Zimmermann, A.; · Altenpflege, Hannover · 2017 · Heft 4 · S. 22 bis 27
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ein Rechtfertigungsgrund stellt dabei eine Einwil-ligung des Bewohners dar. Grundvoraussetzung für eine solche Einwilligung ist, dass der Bewohner noch einwilligungsfähig ist. Er muss also in der Lage sein, Bedeutung und Tragweite des Eingriffs (Verschließen der Tür) zu erfassen und unter Abwägung der Vorteile und Risiken für sich eine eigenverantwortliche Entscheidung zu treffen. Dies kommt zum Beispiel bei Bewohnern zum Tragen, die sich durch demenziell erkrankte Mitbewohner mit nächtlichem Bewegungsdrang, der häufig auch zum Betreten anderer Zimmer führt, gestört fühlen. Aus Gründen der Rechtssicherheit sollt…