CareLit Fachartikel
Änderungen in der Pflege-Versicherung ab 01.01.2017
Kinderkrankenschwester, Lübeck · 2017 · Heft 4 · S. 144 bis 146
Dokument
175465
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Sah das bisherige Pflegeversicherungsrecht drei Pflegestufen und ggf. parallel dazu die anerkannte eingeschränkte Alltagskompetenz vor, gibt es nun (nur noch) fünf Pflegegrade. Wer zum 31.12.2016 bereits eine Pflegestufe und ggf. eine anerkannte eingeschränkte Alltagskompetenz hatte, wurde ohne erneute Begutachtung in das neue System übergeleitet. Personen, die ab 01.01.2017 einen Antrag auf Anerkennung der Pflegebedürftigkeit stellen, werden nach dem neuen Pflegebegutachtungsverfahren (NBA) geprüft.
Schlagworte
SELBSTSTÄNDIGKEIT
PFLEGEBEDÜRFTIGKEIT
ELTERN
ANGEHÖRIGE
KURZZEITPFLEGE
PFLEGESTUFE
Anerkannte
Eingeschränkte
Alltagskompetenz
Bisherige
Pflegeversicherungsrecht
Pflegestufen
Parallel
Pflegegrade
Bereits
Hatte