CareLit Fachartikel

Änderungen in der Pflege-Versicherung ab 01.01.2017

Kinderkrankenschwester, Lübeck · 2017 · Heft 4 · S. 144 bis 146

Dokument
175465
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Kinderkrankenschwester, Lübeck
Autor:innen
Ausgabe
Heft 4 / 2017
Jahrgang 36
Seiten
144 bis 146
Erschienen: 2017-04-01 00:00:00
ISSN
0723-2276
DOI

Zusammenfassung

Sah das bisherige Pflegeversicherungsrecht drei Pflegestufen und ggf. parallel dazu die anerkannte eingeschränkte Alltagskompetenz vor, gibt es nun (nur noch) fünf Pflegegrade. Wer zum 31.12.2016 bereits eine Pflegestufe und ggf. eine anerkannte eingeschränkte Alltagskompetenz hatte, wurde ohne erneute Begutachtung in das neue System übergeleitet. Personen, die ab 01.01.2017 einen Antrag auf Anerkennung der Pflegebedürftigkeit stellen, werden nach dem neuen Pflegebegutachtungsverfahren (NBA) geprüft.

Schlagworte

SELBSTSTÄNDIGKEIT PFLEGEBEDÜRFTIGKEIT ELTERN ANGEHÖRIGE KURZZEITPFLEGE PFLEGESTUFE PERSONEN MENSCHEN ROLLE WAHRSCHEINLICHKEIT HÖHE ZEIT ORIENTIERUNG VERHALTEN ESSEN TRINKEN