CareLit Fachartikel
Berufsbezeichnung Heilpraktiker für Psychotherapie
Sasse, R.; · wir.Heilpraktiker, Düsseldorf · 2017 · Heft 4 · S. 31 bis 33
Dokument
175479
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Auch der vorliegende Sachverhalt betraf einen Heilpraktiker, der über eine sektorale Heilpraktikererlaubnis (nur) für das Gebiet der Psychotherapie verfügte. Allerdings wurde ihm bei der Erteilung dieser Erlaubnis behördlicherseits vorgegeben, die Bezeichnung „Heilpraktiker (Psychotherapie)“ zu verwenden.
Schlagworte
HEILPRAKTIKER
PSYCHOTHERAPIE
GERICHT
BEHÖRDE
ENTSCHEIDUNG
GESUNDHEITSAMT
Vorliegende
Sachverhalt
Betraf
Einen
Sektorale
Heilpraktikererlaubnis
Gebiet
Verfügte
Allerdings
Wurde