CareLit Fachartikel

DRK-Schwestern als Leiharbeitnehmer

Sausen, P.; · Care konkret, Hannover · 2017 · Heft 3 · S. 3

Dokument
175482
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Care konkret, Hannover
Autor:innen
Sausen, P.;
Ausgabe
Heft 3 / 2017
Jahrgang 20
Seiten
3
Erschienen: 2017-03-31 00:00:00
ISSN
1435-9286
DOI

Zusammenfassung

Wird eine DRK-Schwester von ihrer Schwesternschaft in einer von einem Dritten betriebenen Einrichtung eingesetzt, um dort nach dessen Weisung gegen Entgelt tätig zu werden, handelt es sich um Arbeitnehmerüberlassung. Die DRK-Schwestern sind mithin als Leiharbeitnehmerinnen zu qualifizieren. Der Betriebsrat der Einrichtung kann seine Zustimmung zur Einstellung der DRK-Schwestern verweigern, wenn deren Einsatz gegen das Verbot der nicht vorübergehenden Arbeitnehmerüberlassung verstößt.

Schlagworte

ENTSCHEIDUNG ARBEITSRECHT DRK EINRICHTUNG EINSTELLUNG KRANKENHAUS ESSEN RECHTSPRECHUNG ARBEITSLEISTUNG RICHTLINIE POLITIK Care konkret Hannover