CareLit Fachartikel
Sozialhilfe für Bestattungskosten zuständig
Düncher, M.; · Care konkret, Hannover · 2017 · Heft 3 · S. 7
Dokument
175486
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Pflegeeinrichtungen sehen sich zunehmend mit dem Umstand konfrontiert, dass Bewohner versterben und die nach dem jeweiligen Landesgesetz zur Bestattung verpflichtete Einrichtung zunächst die Kosten der Beerdigung aus eigenen Mitteln verauslagen muss. Wendet sie sich danach an den Sozialhilfeträger und bittet um Kostenübernahme, wird die Zahlung häufig verweigert. Einen solchen Fall hat das Sozialgericht Gießen nun zugunsten der Einrichtung entschieden.
Schlagworte
EINRICHTUNG
SOZIALHILFETRÄGER
KOSTEN
RECHT
URTEIL
ANGEHÖRIGE
BESTATTUNG
PRAXIS
PERSONEN
RECHTSPRECHUNG
TRAGEN
RECHTSANWÄLTE
Care konkret
Hannover