CareLit Fachartikel

Sozialhilfe für Bestattungskosten zuständig

Düncher, M.; · Care konkret, Hannover · 2017 · Heft 3 · S. 7

Dokument
175486
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Care konkret, Hannover
Autor:innen
Düncher, M.;
Ausgabe
Heft 3 / 2017
Jahrgang 20
Seiten
7
Erschienen: 2017-03-31 00:00:00
ISSN
1435-9286
DOI

Zusammenfassung

Pflegeeinrichtungen sehen sich zunehmend mit dem Umstand konfrontiert, dass Bewohner versterben und die nach dem jeweiligen Landesgesetz zur Bestattung verpflichtete Einrichtung zunächst die Kosten der Beerdigung aus eigenen Mitteln verauslagen muss. Wendet sie sich danach an den Sozialhilfeträger und bittet um Kostenübernahme, wird die Zahlung häufig verweigert. Einen solchen Fall hat das Sozialgericht Gießen nun zugunsten der Einrichtung entschieden.

Schlagworte

EINRICHTUNG SOZIALHILFETRÄGER KOSTEN RECHT URTEIL ANGEHÖRIGE BESTATTUNG PRAXIS PERSONEN RECHTSPRECHUNG TRAGEN RECHTSANWÄLTE Care konkret Hannover