CareLit Fachartikel
Bis Ende Mai Steuervorteil sichern
Winkler, K.; · Care konkret, Hannover · 2017 · Heft 4 · S. 12
Dokument
175573
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Pflegedienste müssen ihre Vorsteueraufteilung bis Ende Mai an das Finanzamt melden. Tun sie das nicht, müssen sie mit finanziellen Einbußen bei den Vorsteuerbeträgen rechnen.
Schlagworte
PFLEGEPERSONAL
RECHT
RECHTSPRECHUNG
UNTERNEHMEN
URTEIL
EINKAUF
PATIENTEN
SCHREIBEN
HÖHE
Care konkret
Hannover