CareLit Fachartikel
Der neue Behinderungsbegriff des Bundesteilhabegesetzes (§ 2 Abs. 1 SGB K) - Teil 1
Luthe, E.-W.; · Behindertenrecht, Stuttgart · 2017 · Heft 4 · S. 53 bis 58
Dokument
175599
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Aufgabe der Rehabilitation wird von unterschiedlichen Bezugsdisziplinen wahrgenommen. Als Hauptanliegen der ICF gilt deshalb die Entwicklung eines gemeinsamen Sprachverständnisses der beteiligten Ak-teure. Daneben ist die ICF bei der Feststellung des Rehabilitationsbedarfs, bei der funktionalen Diagnostik, dem Rehabilitationsmanagement, der Interventionsplanung und der Evaluation rehabilitativer Leistungen nutzbar.
Schlagworte
BEHINDERUNG
REHABILITATION
GESUNDHEIT
KLASSIFIKATION
ALTER
WHO
RECHTSPRECHUNG
DIAGNOSTIK
ZEIT
UMWELT
LEBEN
MENSCHEN
KRANKHEIT
BEURTEILUNG
ORIENTIERUNG
GESUNDHEITSZUSTAND