CareLit Fachartikel

Die Auswirkungen des Pflegestärkungsgesetzes

Marburger, H.; · Behindertenrecht, Stuttgart · 2017 · Heft 4 · S. 58 bis 63

Dokument
175600
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Behindertenrecht, Stuttgart
Autor:innen
Marburger, H.;
Ausgabe
Heft 4 / 2017
Jahrgang 56
Seiten
58 bis 63
Erschienen: 2017-04-01 00:00:00
ISSN
0341-3888
DOI

Zusammenfassung

Neu ist auch § 7b Abs. 2 SGB XL Sofern danach kommunale Gebietskörperschaften, von diesen geschlossenen Zweckgemeinschaften oder nach Landesrecht zu bestimmende Stellen z. B. für die Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII Pflegeberatung erbringen, sind sie Beratungsstellen. Hier können Pflegebedürftigen-Beratungsscheine eingelöst werden. Mit den Pflegekassen werden Vereinbarungen getroffen. Die im Rahmen der Sozialhilfe und die nach Landesrecht zuständigen Stellen können bis zum 31.12.2021 von den Pflegekassen und Krankenkassen eine Vereinbarung zur Einrichtung von Pflegestützpunkten verlangen.

Schlagworte

HILFE PFLEGEVERSICHERUNG SOZIALHILFE PFLEGEGELD AMBULANTE PFLEGE KURZZEITPFLEGE ES GESUNDHEIT MENSCHEN HÖHE KRANKENPFLEGE PERSONEN EINKOMMEN ELTERN BEURTEILUNG BERATUNG