Die Auswirkungen des Pflegestärkungsgesetzes
Marburger, H.; · Behindertenrecht, Stuttgart · 2017 · Heft 4 · S. 58 bis 63
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Neu ist auch § 7b Abs. 2 SGB XL Sofern danach kommunale Gebietskörperschaften, von diesen geschlossenen Zweckgemeinschaften oder nach Landesrecht zu bestimmende Stellen z. B. für die Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII Pflegeberatung erbringen, sind sie Beratungsstellen. Hier können Pflegebedürftigen-Beratungsscheine eingelöst werden. Mit den Pflegekassen werden Vereinbarungen getroffen. Die im Rahmen der Sozialhilfe und die nach Landesrecht zuständigen Stellen können bis zum 31.12.2021 von den Pflegekassen und Krankenkassen eine Vereinbarung zur Einrichtung von Pflegestützpunkten verlangen.