Vertrauenspersonen fragen...
Behindertenrecht, Stuttgart · 2017 · Heft 4 · S. 63 bis 75
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Menschen aus dem Nachbarort. Die vier dort tätigen Menschen mit Behinderungen sind als Lagerhelfer im Rahmen der betriebsüblichen Tagesschicht mit normalen Arbeitsaufgaben, wie sie täglich in unserem Lager anfallen, eingesetzt. Sie erhalten allerdings keinen Arbeitslohn, sondern nur ein monatliches Handgeld von 250 €. Unser Unternehmen zahlt aber eine Pauschale an die Werkstatt für die Arbeit dieser behinderten Kolleginnen und Kollegen im Lager. Unser Personalleiter spricht dabei immer von »ausgelagerten Werkstatt-Arbeitsplätzen«. Da diese behinderten Kolleginnen und Kollegen länger bei uns bleiben sollen, frage…